Für wen kommt eine Rechtsschutzversicherung in Frage und welche Leistungen bietet sie? Bei dieser Form der Versicherung setzt sich der Leistungsumfang unter anderem aus den gesetzlichen Anwaltskosten, Gerichtskosten und den Kosten des Gegners zusammen.
Eine Rechtsschutzversicherung wird zwar auch für Privatleute angeboten, richtig lohnenswert ist sie aber für Unternehmen, vor allem wenn diese häufiger vor Gericht müssen. Rechtsschutz bedeutet im Wesentlichen, dass jeder Bürger vor einem unabhängigen Gericht sein Recht geltend machen darf oder von dem Gericht einen Beschluss bzw. ein Urteil über einen bestimmten Sachverhalt bekommt. Für Juristen werden die Begriffe Rechtsschutz und Rechtsschutzversicherung allerdings oft synonym verwendet.
Der Rechtsschutz wird in verschiedene Kategorien unterteilt, die nicht zwingend von jeder Rechtsschutzversicherung erfasst werden, gegebenenfalls aber bereits von anderen Versicherungen abgesichert sind, wie zum Beispiel der Haftpflichtversicherung. Durch den Schadensersatz-Rechtsschutz ist das Geltendmachen eines Schadenersatzanspruchs versichert. Wichtig auch für Privatpersonen kann der Arbeits-Rechtsschutz sein, der dann greift, wenn beispielsweise das Gehalt nicht gezahlt wird und man damit vor Gericht geht.
Die Geschichte der Rechtsschutzversicherung ist noch relativ jung, erst seit 1952 kann man den Schadenersatzrechtsschutz versichern.
Wie bei allen Versicherungen muss man vor einem Abschluss natürlich darauf achten, ob die etwaigen Fälle, mit denen man konfrontiert werden könnte, überhaupt von der Versicherung gedeckt werden. Schlimm ist es, wenn man eine Versicherung hat, diese aber bei einer speziellen Angelegenheit nicht greift. Sich vorher eingehend zu informieren ist also sehr wichtig. Eine Recherche im Internet kann dafür ein Anfang sein, empfohlen werden aber vor allem unabhängige Berater, die auch spezielle Fragen beantworten können.
Eine Privathaftpflichtversicherung bedeutet für viele eine Absicherung, die einen großen Teil der Sorgen nimmt, wenn sich in der Freizeit einmal ein Unfall oder ein Missgeschick ereignet, für das man selbst aufkommen müsste. Mit anderen Worten: werden auf unabsichtliche Weise Schäden bei anderen Personen oder auch Gegenständen herbeigeführt, so muss derjenige dafür aufkommen, dass diese Schäden – in finanzieller Hinsicht – behoben beziehungsweise ausgeglichen werden.
Das kann mitunter teuer werden – die Privathaftpflichtversicherung bringt also nicht nur finanzielle Hilfe, sondern auch ein ruhigeres Gewissen. Neben den normalen Abdeckungen für Schadensfälle kann eine Deckungserweiterung für bestimmte Fälle erfolgen – diese muss natürlich vor Abschluss der Privathaftpflichtversicherung ausgehandelt und schriftlich festgelegt werden. Bei dieser kann es sich um Versicherungsleistungen bei Beschädigungen von geliehenen Sachen handeln (die sonst nicht gegeben sind), um Allmählichkeitsschäden die auch nicht Bestandteil einer standardisierten Privathaftpflichtversicherung sind.
Viele private Versicherungen bieten Angebotspakete, die eventuell für die individuellen Wünsche eines Versicherungsnehmers ausreichend oder ideal sind. Daher sollten, ehe eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen wird, die Angebote verschiedener Versicherungen durchgesehen und untereinander verglichen werden, um das Angebot heraus zu filtern, das den eigenen Wünschen am nächsten kommt. Dies kann durch zugesandtes Informationsmaterial geschehen oder auch im Internet – viele Webseiten bieten die Möglichkeit zu Onlinevergleichen von Versicherungen.
Der Schutz durch die Privathaftpflichtversicherung besteht nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern auch für die Familie (Ehe- beziehungsweise Lebenspartner und Kinder) und Hausangestellte wie ein Kindermädchen oder eine Reinigungsfrau. Kinder werden entweder mitversichert, bis sie die Volljährigkeit erreicht oder eine Ausbildung abgeschlossen haben. Ist der Ehe- oder Lebenspartner mitversichert, so kommt die Privathaftpflichtversicherung nicht bei Ansprüchen untereinander auf.
Wer erst einmal in die Situation gekommen ist, in einer größeren Stadt einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für ein spezielles Problem finden zu müssen, wird feststellen, dass dies gar nicht so einfach ist. So gibt es zwar mehrere Hundert Rechtsanwälte in Berlin Frankfurt Köln, aber den passenden Rechtsanwalt zu finden, ist überaus schwierig.
Da kann inzwischen das Internet eine gute Hilfestellung leisten. Viele Anwälte und Anwältinnen nutzen das Internet als Marketinginstrument, um sich und die Schwerpunkte ihrer anwaltlichen Tätigkeit darzustellen. Diese Form von Kanzleimarketing durch Rechtsanwälte bietet den Rechtsuchenden die Möglichkeit, sich über den jeweiligen Anwalt oder die jeweilige Anwältin in Ruhe zu informieren. Da viele Rechtsanwälte inzwischen nicht nur sogenannte Visitenkarten - also ihre Adressdaten und vielleicht noch einen Lebenslauf - ins Internet stellen, sondern zu Marketingzwecken auch Artikel über ihre Tätigkeitsgebiete veröffentlichen, haben der oder die Rechtsuchende die Möglichkeit, sich selbst einen ersten Eindruck von der Kompetenz des Anwalts oder der Anwältin zu verschaffen. Trifft der Artikel das Problem des Rechtsuchenden, schafft dies auf dessen Seite bereits ein grundsätzliches Vertrauen in den Rechtsanwalt - und dürfte auch ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Mandatsanbahnung sein.
Einen erster Einstieg bei der Suche nach den passenden Rechtsanwälten bieten Rechtsanwaltsverzeichnisse, in die die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sich kostenlos oder kostenpflichtig eintragen können. Mit Hilfe dieser Verzeichnisse sollte es dann auch kein Problem mehr sein, den passenden Rechtsanwalt in Hamburg München Düsseldorf zu finden.
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