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Hausfrauenkredit

Ein Hausfrauenkredit ist eine heute nur noch sehr selten anzutreffende Form des Privatkredites. Bei einem solchen Hausfrauenkredit war es früher möglich, dass ein Ehepartner einen Kredit aufnehmen konnte, dieser aber selber keiner Beschäftigung nachging. Für den Liquiditätsnachweis war es bei den meisten Kreditinstituten ausreichend, wenn nachgewiesen wurde dass der Ehepartner sich in einem festen Arbeitsverhältnis befindet und ausreichend Geld verdient, um die Kreditraten zu bedienen. Bei den meisten Hausfrauenkrediten wurde der Ehepartner noch nicht einmal mit in den Kreditvertrag aufgenommen. Die Ehe an sich war für die Bank Nachweis genug, dass der Kredit auch bedient werden würde. Hausfrauenkredite haben keinen festgelegten Verwendungszweck. So kann die “Hausfrau” beispielsweise Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände kaufen, eine Reise buchen oder andere Darlehen mit dem Hausfrauenkredit ablösen. In Zeiten der immer stärker steigenden Scheidungsraten verabschieden sich die Kreditinstitute aber mehr und mehr von solch einer unkonventionellen Vorgehensweise bei Hausfrauenkrediten. Heute ist es meist so, dass auch der Ehepartner den Kredit mit unterzeichnen muss. Im Rahmen des Prinzips des Gesamtschuldners, sind nun beide Ehepartner im Scheidungsfall verpflichtet, den Kredit bis zu seiner vollständigen Ablösung zu bedienen. Wenn nun z.B. die Frau nach einer Scheidung kein Einkommen hat, tritt die Bank automatisch an den Ex-Mann heran und holt sich von diesem die noch offenen Kreditraten.

Dieser Beitrag wurde am Sonntag, 23. Dezember 2007 um 14:54 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Finanzen abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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