Liegt eine Erwerbsunfähigkeit vor, ist die versicherte Person nicht mehr selbständig in der Lade, den eigenen Lebensunterhalt durch die Ausführung einer Tätigkeit zu verdienen. Gründe hierfür können psychische oder physische Erkrankungen sein. Hierbei tritt die gesetzliche Pflegeversicherung ein und zahlt der versicherten Person eine Rente aus. Diese ist jedoch bei Weitem nicht ausreichend, um sämtliche Kosten zu decken. Denn nicht nur der Lebensunterhalt sondern auch Kosten für medizinische Behandlungen - in manchen Fällen sogar pflegende Behandlungen - müssen abgedeckt werden.
Bevor ein solcher Fall eintritt, sollte man sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ausreichend absichern. Bei Vertragsabschluss kann der Versicherungsnehmer selbst festlegen, welche Höhe die zu zahlende Rente hat und wie hoch die Versicherungsbeiträge sind. Des Weiteren ist die Berufsunfähigkeitsrente mit einer Kapitalversicherung kombinierbar. Das bedeutet, dass im Erlebensfall - also dann, wenn der Versicherungsnehmer das Ende der Laufzeit erlebt - das angesparte Kapital ausgezahlt wird. Somit ist der Versicherungsnehmer doppelt abgesichert und für einen Altersvorsorge geeignet. Denn nicht nur im Falle einer Berufsunfähigkeit kommt die Versicherungssumme zur Auszahlung, sondern auch als Ausschüttung im Alter. Sollte die Versicherung wegen Erwerbsunfähigkeit in Anspruch genommen werden, werden die weiteren Beiträge für diese Versicherung von der Versicherung übernommen. Der Versicherungsschutz erlischt also nicht bei Inanspruchnahme.
Die Erwerbsunfähigkeit muss jedoch durch einen entsprechenden Arzt festgestellt worden sein. Eine Wiederholung der Untersuchung ist nach drei bis fünf Jahren üblich.
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