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Hypothekendarlehen

Den Traum vom Eigenheim träumen wohl die meisten. Durch die steigende Inflation und die höheren Lebenshaltungskosten beginnen aber auch immer mehr damit, ihren Traum tatsächlich in die Tat umzusetzen. Ohne Hypothekendarlehen geht es aber meistens leider nicht. Bar zahlen wird für die Meisten ein Traum bleiben, der sich nicht realisieren lässt.

Die Kreditinstitute und Banken möchten immer eine Sicherheit für ihr Geld bekommen und daher lassen sich die meisten im Grundbuch eintragen, um das Haus verkaufen zu können, wenn die Kreditzahlungen ausbleiben sollten. Das Hypothekendarlehn ist der häufigste Weg, um in Deutschland an einen Kredit für eine Eigenheimfinanzierung zu kommen. Das Prinzip ist dabei recht einfach. Die Bank zahlt das Hypothekendarlehn aus und lässt sich dafür im Gegenzug in das Grundbuch eintragen.

Die meisten der heute abgeschlossenen Hypothekendarlehn basieren auf eine Buchgrundschuld, nur noch selten werden Briefgrundschulden genutzt. Der Unterschied zwischen diesen beiden ist gar nicht groß. Bei einer Buchgrundschuld wird die Schuld ausschließlich in das Grundbuch eingetragen. Bei einer Briefgrundschuld wird zusätzlich noch ein Brief erstellt, der den Inhaber des Briefes als Gläubiger ausweist. Dabei ist der Besitz des Briefes entscheidend, die Eintragung im Grundbuch muss nicht geändert werden, wenn der Brief in den Besitz einer anderen Person übergeht. Im praktischen Bereich wird eine Bank allerdings ohnehin keinen Brief abgeben, insofern ist eine Buchgrundschuld sowieso sinnvoller und auch mit etwas weniger Kosten verbunden, weil kein extra Brief erstellt werden muss.

Ein Hypotheken Darlehn ist günstiger als ein normales Darlehn, weil der Bank die Rechte an der Immobilie gehören, bei Nichtzahlung darf die Bank das Haus zwangsversteigern, um einen Erlös zu erzielen. Die Bank kann aus dem Verkauf allerdings nicht mehr als die offene Summe bekommen, eventuelle Übererlöse gehen natürlich an den bisherigen Inhaber.

Sollte die Immobilie vor Ablauf des Darlehns verkauft werden, ist es nicht möglich, die Hypothek an den nächsten Eigentümer weiterzugeben, bei einem Verkauf muss auch immer das Hypothekendarlehn komplett abgelöst werden. Daher kann sich die Aufnahme eines Hypothekendarlehns bei Häusern, die nicht sehr lange gehalten werden sollen, negativ auf den Verkauf auswirken.

Dieser Beitrag wurde am Donnerstag, 23. April 2009 um 17:10 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Finanzen abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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